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Ihre Anwälte für Sozialrecht
Dr. Walter Kunzmann & Oliver Derkorn
Sozialrecht für Arbeitgeber und Selbstständige
Sozialversicherung und Beiträge
Hier beraten wir Arbeitgeber und Selbstständige insbesondere auf dem Gebiet der Sozialversicherung.
In erster Linie geht es hier um Fragen der Beitragspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung.
Dies betrifft sowohl Mitarbeiter als auch Geschäftsführer, die jeweils sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei beschäftigt sein können. Als Arbeitsrechtler sind uns solche Status- und Abgrenzungsfragen geläufig.
Meist werden Fehler erst im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgedeckt, was zu existenzgefährdenden Nachforderungen führen kann. Hier beraten wir bei der Vorbereitung und vertreten im Rahmen des eigentlichen Verfahrens, ebenso beraten wir bei gesellschaftsrechtlicher Gestaltung, um nach Möglichkeit Beiträge zu sparen.
Ebenso helfen wir Ihnen, wenn der Hauptzoll eine Prüfung durchführt.
Anders als Steuerberater dürfen wir Rechtsanwälte für Sie Statusklärungsverfahren nach § 7a SGB IV einleiten und durchführen.
Haftung des Steuerberaters
Steuerberater geben sich als Experten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts aus, sind es aber nicht immer, und gar nicht so selten unterlaufen ihnen Fehler bei der Verbeitragung. Hier prüfen wir Regressansprüche und setzen sie für Sie durch.
Kurzarbeit
Angesichts einer unsicheren Wirtschafts- und Konjunkturlage wird vielfach das Instrument der Kurzarbeit genutzt, um Verluste zu minimieren. Hier beraten wir als Arbeitsrechtler bei der Einführung von Kurzarbeit, wir sind aber auch dann zur Stelle, wenn es Schwierigkeiten gibt bei der Erstattung von Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit gibt oder wenn Rückforderungen drohen. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der Abschlussprüfung.
AÜG
Auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung können wir Sie dabei im Antragsverfahren oder auch vor den Sozialgerichten unterstützen, eine Erlaubnis zum gewerblichen Verleih von Arbeitskräften zu erhalten oder zu behalten.
Berufsgenossenschaften
Hier helfen wir Ihnen, falls die Berufsgenossenschaft im Veranlagungsbescheid zu hohe Beiträge festsetzt, zB. weil sie eine fehlerhafte Gefahrenklasse für das Haupt- oder ein Neben- bzw. Hilfsunternehmen annimmt, eine falsche Lohnsumme zugrunde legt usw.
Wir helfen gerne!
Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:
Rufen Sie uns einfach an: 02251-970080.
Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Sozialrecht
in Euskirchen, Köln und Düren
Neutorwall 2
53879 Euskirchen
E-Mail: kanzlei@drkup.de
Tel. 02251 970080
Fax 02251 970081
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